ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE IT-GROUP DEUTSCHLAND GMBH 1. Geltungsbereich 1.1 Die Lieferungen und Leistungen der IT-Group Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden All-gemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Fachhandelspreisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. 1.2 Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT-Group Deutschland GmbH abweichende Bedingungen des Kunden erkennt IT-Group Deutschland GmbH nicht an, es sei denn, IT-Group Deutschland GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT-Group Deutschland GmbH gelten auch dann, wenn IT-Group Deutschland GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der IT-Group Deutschland GmbH. 2. Lieferungen und Leistungen 2.1 Die Angebote der IT-Group Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der IT-Group Deutschland GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. 2.2 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion, und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen IT-Group Deutschland GmbH hergeleitet werden können. 2.3 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der IT-Group Deutschland GmbH ausdrücklich vorbehalten. 2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von IT-Group Deutschland GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. 2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von IT-Group Deutschland GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei IT-Group Deutschland GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte IT-Group Deutschland GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt. IT-Group Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von IT-Group Deutschland GmbH zu vertreten ist.3. Prüfung und Gefahrübergang 3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sechs Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. 3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. 3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von IT-Group Deutschland GmbH benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der IT-Group Deutschland GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. 4. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste / Online-Shop ergebenden Preise verstehen sich ab Auslieferungslager Baesweiler. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportko-sten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend der jeweils geltenden Fachhandelspreisliste berechnet. 4.2 IT-Group Deutschland GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei IT-Group Deutschland GmbH ein-treten. Diese wird IT-Group Deutschland GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 4.3 Zahlungen sind bei Lieferung bzw. Vorkasse ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht IT-Group Deutschland GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinzsatz der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 4.4 IT-Group Deutschland GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist IT-Group Deutschland GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. 4.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. 4.6 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann IT-Group Deutschland GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die IT-Group Deutschland GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. 4.7 Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von IT-Group Deutschland GmbH für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreiten des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich IT-Group Deutschland GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist IT-Group Deutschland GmbH berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen anzufragen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.5. EURO 5.1 Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO oder wahlweise in DM vereinbart. Insbesondere können sämtliche kaufmännischen Geschäftspapiere, wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften etc. in EURO oder wahlweise in DM ausgestellt werden. Die Umrechnung von DM in EURO erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Umrechnungskurses. 5.2 Alle Bestimmungen, die eine Bezugnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank beinhalten, werden in eine Bezugnahme auf den gültigen Referenzzinssatz / Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geändert. 5.3 Sofern die Aufrechnung, Verrechnung oder Techniken vergleichbarer Wirkung gestattet sind, können diese für Geldschulden unabhängig von deren Währungsbezeichnung DM oder EURO vorgenommen werden, wobei Umrechnungen zum amtlichen Umrechnungskurs erfol-gen. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von IT-Group Deutschland GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. 6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der IT-Group Deutschland GmbH hinzuweisen und IT-Group Deutschland GmbH unverzüglich zu unterrichten. 6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit IT-Group Deutschland GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt IT-Group Deutschland GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für IT-Group Deutschland GmbH als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne IT-Group Deutschland GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von IT-Group Deutschland GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen. 6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von IT-Group Deutschland GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf IT-Group Deutschland GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. 6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch IT-Group Deutschland GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. 6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an IT-Group Deutschland GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. IT-Group Deutschland GmbH ist dessenungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberech-tigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden. Auf Verlangen von IT-Group Deutschland GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. IT-Group Deutschland GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. 7.0 Online-Bestellungen Für Online-Bestellungen über den Online-Shop gelten die dort abgebildeten AGB für die Warenlieferung über das Online-System.